Was man über Pfuscher wissen sollte!
Die landläufige Meinung, dass Handwerker im Pfusch billiger sind als regulären Firmen ist auf den ersten Blick meistens richtig, vor allem wenn man den zu zahlenden Betrag als Maßstab nimmt.
Genauer betrachtet, sind allerdings auch die Hintergründe und weniger bekannten Fakten zu berücksichtigen. Man sagt ja im allgemeinen Sprachgebrauch auch „das ist ein Pfusch gewesen“, selbst wenn offizielle Firmen tätig waren. Denn bei Pfuschern
- kann man meistens nicht reklamieren
- hat man keine Haftung bei Mängeln
- riskiert man im Falle einer Prüfung durch die Finanzpolizei eine empfindliche Geldstrafe, da einem
- die Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
- die Anstiftung zur unbefugten Gewerbeausübung vorgeworfen wird.
- haftet man in besonderen Fällen sogar für die nicht bezahlte Umsatzsteuer und Lohnabgaben
- im Schadensfall kann es zu Problemen mit der Haushaltsversicherung kommen
- bei einem Unfall während des Pfusches, kann es zu einer Haftung des Bauherrn/Auftraggebers kommen, da dieser oft als „Baustellenkoordinator“ betrachtet wird.
Rechtlich betrachtet, handelt es sich bei einem Pfuscher um einen Unternehmer, der ohne gültige Gewerbeberechtigung tätig ist.
Davon zu unterscheiden ist die „schwarz“ geleistete Arbeit eines befugten Unternehmers. In diesem Fall wird normalerweise ein Preis ohne Umsatzsteuer vereinbart. Der Auftraggeber spart sich Umsatzsteuer und der Unternehmer spart sich Einkommensteuer. Aber auch in diesem Fall kann es zu Problemen kommen, denn sehr oft kann man
- bei Schäden nicht reklamieren
- hat man keine Haftung bei Mängeln
- im Schadensfall kann es zu Problemen mit der
Haushaltsversicherung kommen
Mehr Infos zu der Seriosität eines Unternehmers und andere Tipps finden Sie auf unserer Infoseite: https://infos.grabmann.at/kontrolle.html
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