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Firmenauto für Dienstnehmer
Firmenauto für Dienstnehmer
Sehr oft wird ein Firmenauto als Lohn- und Gehaltsbestandteil gesehen. Die Auszahlung des Entgelts (Lohn oder Gehalt) erfolgt in diesem Fall nicht nur in Geld sondern auch in einer Sachleistung.
Trotzdem ist die Verwendung eines Dienstautos normalerweise für den Dienstgeber und auch für den Dienstnehmer steuerlich vorteilhafter, als die Auszahlung des gleichen Betrages mittels Überweisung.
Wenn das KFZ auch privat genutzt werden kann, muss beim Dienstnehmer ein "Sachbezug für den geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis" verrechnet werden. Für den Sachbezug sind sowohl Beiträge zur Gesundheitskassa als auch Lohnsteuer zu bezahlen. Der Dienstgeber muss zusätzlich die Dienstgeberanteile zur Krankenkassa sowie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag an die Behörden abführen.
Bei Elektroautos gibt es keinen Sachbezug.
Trotzdem ist die Verwendung eines Dienstautos normalerweise für den Dienstgeber und auch für den Dienstnehmer steuerlich vorteilhafter, als die Auszahlung des gleichen Betrages mittels Überweisung.
Höhe des Sachbezuges
Der Sachbezug ist immer ein Prozentsatz des Anschaffungswertes des KFZ. Die Höhe des Sachbezugswertes beträgt maximal 2 % und ist vom CO2-Ausstoß des Fahrzeuges abhängig. Wenn der jährlich sinkende Grenzwert nicht überschritten wird, verringert sich der Satz auf 1,5 %.
Bei reinen Elektroautos (nicht bei Hybridautos) gibt es keinen Sachbezug.
Wenn nachweislich (im Regelfall ist ein Fahrtenbuch notwendig) nicht mehr als 6.000 km pro Jahr privat gefahren werden, halbiert sich der Prozentsatz für den Sachbezugswert.
(letzte Aktualisierung: Nov. 2023)