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endgültige Berechnung Sozialversicherung
ENDGÜLTIGE BERECHNUNG SOZIALVERSICHERUNG
Alle Unternehmer und Landwirte unterliegen bei Ihrer Berufsausübung der Sozialversicherung und sind in der Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige pflichtversichert:
  • Pensionsversicherung (18,5 %)
  • Krankenversicherung (6,8 %)
  • Unfallversicherung (€ 10,09 pro Monat)
  • Selbstständigenvorsorge (1,53 %)

Bei Freiberuflern (z.B: Ärzte, Anwälte, Steuerberater) gibt es meistens die Option in der Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige oder in einer ähnlichen Versicherung bei der Kammer (z.B: Ärztekammer) pflichtversichert zu sein.
HÖHE DER SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE
Die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung ist von der Art der Versicherung und der Dauer der (Pflicht)versicherung abhängig (in den ersten drei Jahren gibt es Erleichterungen)
  • Unternehmer mit Gewerbeschein
  • Geschäftsführer einer GmbH mit Gewerbeschein
  • Unternehmer ohne Gewerbeschein (neue Selbstständige)
  • Geschäftsführer einer GmbH ohne Gewerbeschein (neue Selbstständige)
  • Landwirte
  • Freiberufler
LINKS zur INFO
Holen Sie sich weitere Informationen im Internet:
[image:image-0]   WKO - Sozialversicherung der Selbstständigen
GRABMANN & Partner
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1210 Wien
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E-Mail: wolfgang@grabmann.at
 Öffnungszeiten
  Montag - Donnerstag :  08:00 - 16:30
  Freitag:                            08:30 - 13:00
  Samstag - Sonntag :     geschlossen

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