GESELLSCHAFTSFORMEN
Grundlagen Gründerservice
FlexCo - flexible Kapitalgesellschaft
Bei der FlexCo (flexible Kapitalgesellschaft) gründet eine Person (Ein-Personen-GmbH) oder mehrere Personen eine Gesellschaft
Anzahl der Eigentümer: mindestens 1 Personen, der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft
Gründung: Gesellschaftsvertrag, Antrag auf Eintragung beim Firmenbuch der Gesellschaft, der/des Geschäftsführers und des/der Prokuristen
Mindestkapital:
- € 10.000,00 mindestens € 5.000,00 müssen bei der Gründung einbezahlt sein
Gesellschaftsvertrag: immer Schriftform notwendig (Notariatsakt)
Empfehlung Finanzierung: es empfiehlt sich bei den meisten Branchen zusätzlich zum einbezahlten Stammkapital über finanzielle Mittel zu verfügen
Haftung:
- Gesellschafter: mit der lt. Gesellschaftsvertrag übernommen Stammeinlage
- Geschäftsführer: für Steuern und Abgaben, die er schuldhaft (Insolvenz) nicht bezahlt hat und für Schäden, die er durch seine mangelhafte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zufügt
Notar bei Gründung: nicht notwendig Ausnahme: Ein-Personen-GmbH kann über die Bank gegründet werden (nicht zu empfehlen)
Rechtsanwalt bei Gründung: unter bestimmten Voraussetzungen nicht notwendig (Notar wird empfohlen)
Steuerberater bei Gründung: nicht notwendig, aber sehr zu empfehlen
Gründungskosten:
- Gewerbeschein: Beantragung: kostenlos | jährlicher Beitrag Wirtschaftskammer: je nach Gewerbe ab € 100,00 (mehr Infos)
- Notar: Gesellschaftsvertrag und Antrag auf Eintragung beim Firmenbuch: ab € 1.500,00 + Gebühren + USt
- Steuerberater: je nach Anzahl der Fragen - Empfehlung/Option: unser Gründerservice für eine einmalige Beratung oder für Stammkunden (inkl. der Klärung von Fragen innerhalb eines Monats)
- sonstiges: Adaptierung für das Geschäftslokal oder Büro, Homepage, Briefpapier, Fakturierungsprogramm, usw: nach persönlichen Anforderungen
Eintragung ins Firmenbuch: Pflicht
Sozialversicherung:
- Beteiligung bis 25 %: Geschäftsführerbezug nach ASVG (allgemeinen Sozialversicherungsgesetz)
- Beteiligung ab 25,1 %: Geschäftsführerbezug nach ASVG oder GSVG (allgemeinen oder gewerblichen Sozialversicherungsgesetz - je nach vertraglicher Gestaltung)
Privatentnahmen: nicht möglich - nur Gewinnausschüttung, wenn in den Vorjahren Gewinne gemacht wurden
Buchhaltung/Steuererklärungen: nur Bilanzierung mit doppelter Buchhaltung möglichSteuerberatungskosten: Das Honorar ist immer abhängig von den zu erbringenden Arbeiten. Die Belegerfassung kann nur mit guten Buchhaltungskenntnissen kostengünstig von Ihnen gemacht werden. Dazu ist eine Buchhaltungssoftware notwendig.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt - eine Änderung bei den Kosten ist leider kurzfristig möglich. Es kommt auch immer wieder vor, dass bei Internetrecherchen falsche Schlussfolgerungen von nicht täglich mit der (Steuer)materie befassten Personen gezogen werden. Abolute Sicherheit kann nur unsere Beratung bieten - wir können daher keinerlei Haftung die Anwendung für unsere Ausführungen ohne unsere Beratung übernehmen.