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GESUNDHEITSKASSA
Die Neuanmeldung eines Mitarbeiters muss VOR Arbeitsbeginn sein. Die Kontrolle des Arbeitsbeginns erfolgt sehr genau. Das heißt, wenn der Mitarbeiter lt. Protokoll erst um 08:01 angemeldet wurde und er um 08:00 vom Prüfer angetroffen wird, ist er nicht ordnungsgemäß angemeldet.
Die Anmeldung sollte per Software oder App (inkl. einer notwendigen Registrierung) erfolgen (https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838881&portal=oegkeldaportal). Ausnahmsweise kann auch per Fax (05 0766-1461) oder Telefon (05 0766-1460) angemeldet werden, wenn aktuell über keinen PC und keinen Internetzugang verfügt wird oder Ihr Steuerberater gerade nicht erreichbar ist.
Falls Sie per Telefon oder Fax anmelden, schicken Sie uns bitte die Daten Ihres Mitarbeiters und den Arbeitsbeginn sofort per Mail. Die vollständige und ordnungsgemäße Anmeldung muss innerhalb von 7 Kalendertagen erfolgen.