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GmbH-Geschäftsführer
GmbH-GESCHÄFTSFÜHRER
Die steuerliche Behandlung eines GmbH-Geschäftsführers ist immer von der Höhe der Kapitalbeteiligung an der GmbH abhängig und ob der Geschäftsführer gegenüber der Generalversammlung weisungsgebunden ist. Egal wie hoch die GmbH-Beteiligung ist, muss eine Lohnverrechnung gemacht werden und die GmbH muss für die Geschäftsführerbezüge Lohnabgaben bezahlen (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Lohnsummensteuer).
Steuerpflicht GmbH-Geschäftsführer
In vielen Branchen ist der Geschäftsführer vom Kollektivvertrag ausgenommen.

Für den GmbH-Geschäftsführer muss immer eine Lohnverrechnung gemacht werden und der Bezug unterliegt den ca. 8 % an Lohnnebenkosten. Wenn die GmbH-Beteiligung über 25 % liegt, muss der Geschäftsführer auch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Durch die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile, wird unser Honorar ab einem Geschäftsführerbezug von € 2.000,00 pro Monat im Endeffekt vom Finanzamt bezahlt.



*) wenn der Geschäftsführer dem Kollektivvertrag unterliegt, sind die Vorschriften über Mindestlohn, Arbeitszeit(aufzeichnungen), Urlaubsregelungen sowie andere Vorschriften einzuhalten. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe nach dem Sozialdumpinggesetz
**) der Geschäftsführer wird teilweise als Unternehmer und teilweise als Dienstnehmer behandelt
***) der Geschäftsführer wird ausschließlich als Unternehmer behandelt. Daher ist eine Einkommensteuererklärung samt Beilagen und auch (wahlweise) eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben

GRABMANN & Partner
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