ABLAUF UND FRISTEN
Fristen Übermittlung Unterlagen Lohnverrechnung
FRISTEN LOHNVERRECHNUNG
Da, laut Gesetz oder Kollektivvertrag, der Gehalt oder Lohn meistens am Letzten jedes Monats beim Dienstnehmer eingelangt sein muss (Erhalt der Verfügungsmacht), sind in Ihrem Interesse folgende Fristen einzuhalten:
- bis 15. j.M.: Übermittlung der Daten
- bis 20. j.M.: Abrechnung des laufenden Monats und Versand an Sie
- bis 25. j.M.: Eintreffen der Abrechnung bei Ihnen, Banküberweisung
- bis 30. j.M.: Eintreffen der Überweisung beim Dienstnehmer, Barauszahlung
ABLAUF ERSTELLUNG LOHNVERRECHNUNG
Zuerst kontrollieren wir, die erhaltene Unterlagen auf augenscheinlich fehlende Belege (z.B: keine Reisekostenabrechnung bei einem Vertreter). Danach beginnen wir mit der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Monatlich wird geprüft, ob eine kollektivvertragliche Gehaltserhöhung vorliegt (Erfahrung und Infos aus Medien). Wenn ja, wird diese gesetzeskonform eingearbeitet. Bei neu eingetretenen Mitarbeitern wird der von unseren Kunden gemeldete Bezug auf die Einhaltung der kollektivvertraglichen Vorschriften geprüft. Bei der Abrechnung wird eine allfällige Sonderzahlung (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) sowie Prämien, Reisekostenabrechnungen, Provisionen oder sonstige Bezüge berücksichtigt.
Nach Fertigstellung erfolgt nochmals eine Plausibilitätskontrolle bevor die Lohnzettel versandt werden. Die Übermittlung der Lohnzettel, des Auszahlungsjournals sowie der zu bezahlenden Lohnabgaben kann auf mehrere Arten erfolgen:
- per Brief
- per Mail an den Unternehmer
- per Mail an die Mitarbeiter
- per Link zum Download über unser Kundenportal bmd.com (nur Unternehmer oder Mitarbeiter)
Zum Abschluss werden alle erforderlichen Meldungen an die Behörden versandt.