GESELLSCHAFTSFORMEN
Grundlagen Gründerservice
Ltd - GmbH nach britischen Recht
Bei der Ltd (limited = begrenzte Haftung) gründet eine Person (Ein-Personen-Ltd) oder mehrere Personen eine Gesellschaft in Großbritanien oder Irland
Anzahl der Eigentümer: mindestens 1 Personen, der Chairman (Geschäftsführer) vertritt die Gesellschaft
Gründung: Notare, Anwälte oder "fachkundige Personen" bieten die Gründung - meistens in Cardiff (Wales) an
Mindestkapital:
- GBL (britisches Pfund) 1,00
Gesellschaftsvertrag: Schriftform notwendig
Empfehlung Finanzierung: es empfiehlt sich bei den meisten Branchen zusätzlich zum einbezahlten Stammkapital über finanzielle Mittel zu verfügen
Haftung:
- Gesellschafter: mit der lt. Gesellschaftsvertrag übernommen Stammeinlage
- Geschäftsführer: für Steuern und Abgaben, die er schuldhaft (Insolvenz) nicht bezahlt hat und für Schäden, die er durch seine mangelhafte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zufügt
Notar bei Gründung: nicht notwendig (siehe oben)
Rechtanwalt bei Gründung: nicht notwendig
Steuerberater bei Gründung: nicht notwendig, aber sehr zu empfehlen
Gründungskosten:
- Gewerbeschein: Beantragung: kostenlos | jährlicher Beitrag Wirtschaftskammer: je nach Gewerbe ab € 200,00 (mehr Infos)
- "Gründungshelfer": Gesellschaftsvertrag und Antrag auf Eintragung beim Firmenbuch: ab € 1.200,00 + Gebühren + USt
- Steuerberater: je nach Anzahl der Fragen - Empfehlung/Option: überlegen Sie sehr genau die Vor- und Nachteile einer Ltd. Falls ja: unser Gründerservice: (inklusive 2 Monate unbegrenzte Beantwortung Ihrer Fragen)
- sonstiges: Adaptierung für das Geschäftslokal oder Büro, Homepage, Briefpapier, Fakturierungsprogramm, usw: nach persönlichen Anforderungen
Eintragung ins Firmenbuch: in GB oder Irland: Pflicht; in Österreich möglich, meistens Probleme mit Firmenbuchgericht
Sozialversicherung:
- ca 26 % des Geschäftsführerbezuges
- ca 26 % der Gewinnausschüttungen eines mit mehr als 50 % beteiligten Geschäftsführers
Privatentnahmen: nicht möglich - nur Gewinnausschüttung, wenn in den Vorjahren Gewinne gemacht wurden
Buchhaltung/Steuererklärungen: nur Bilanzierung mit dopptelter Buchhaltung möglichSteuerberatungskosten: Das Honorar ist immer abhängig von den zu erbringenden Arbeiten. Zu Beginn kann die Belegerfassung NICHT kostengünstig von Ihnen gemacht werden. In GB oder Irland muss zusätzlich eine Bilanz nach ausländischem Recht erstellt und im Firmenbuch eingereicht werden (zusätzliche Kosten!)
Hinweis: die britische oder irische Limited (Ltd) macht immer wieder Probleme bei Behörden, Lieferanten oder Kunden. Sehr vielen ist diese Rechtsform eine große Unbekannte und die Personen welche das Mindestkapital einer Ltd kennen sind sehr vorsichtig
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt - eine Änderung bei den Kosten ist leider kurzfristig möglich. Es kommt auch immer wieder vor, dass bei Internetrecherchen falsche Schlussfolgerungen von nicht täglich mit der (Steuer)materie befassten Personen gezogen werden. Abolute Sicherheit kann nur unsere Beratung bieten - wir können daher keinerlei Haftung die Anwendung für unsere Ausführungen ohne unsere Beratung übernehmen.