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Registrierkassa
Registrierkassa

Seit 1. Juli 2016 müssen alle Unternehmen, die mehr als € 15.000,00 Jahresnettoumsatz (Umsatz ohne Umsatzsteuer) und davon von mehr als € 7.500,00 Barumsätze erzielen (Ausnahme "Kalte-Hände-Regelung"), eine Registrierkassa einsetzen.

Barumsätze sind alle Zahlungseingänge mit
  • Bargeld
  • Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen, ...
  • Kreditkarten, Kundenkarten, ...
  • Bankomat, Handy, Quick, ...
  • Barschecks


keine Barumsätze sind:
  • Überweisungen
  • Umsätze in Onlineshops, bei denen KEINE Barzahlung erfolgt
Links zur Registrierkassenpflicht
Hinweis: Bei den angeführten Links handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
GRABMANN & Partner
Steuerberatungs GmbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
 Öffnungszeiten
  Montag - Donnerstag :  08:00 - 16:30
  Freitag:                            08:30 - 13:00
  Samstag - Sonntag :     geschlossen

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