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Registrierkassa
Registrierkassa
Seit 1. Juli 2016 müssen alle Unternehmen, die mehr als € 15.000,00 Jahresnettoumsatz (Umsatz ohne Umsatzsteuer) und davon von mehr als € 7.500,00 Barumsätze erzielen (Ausnahme "Kalte-Hände-Regelung"), eine Registrierkassa einsetzen.
Barumsätze sind alle Zahlungseingänge mit
- Bargeld
- Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen, ...
- Kreditkarten, Kundenkarten, ...
- Bankomat, Handy, Quick, ...
- Barschecks
- Überweisungen
- Umsätze in Onlineshops, bei denen KEINE Barzahlung erfolgt
Links zur Registrierkassenpflicht
Hinweis: Bei den angeführten Links handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit!