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Steuer Zusatzeinkommen
EINKOMMENSTEUER BEI ZUSATZEINKOMMEN
Sehr oft stellt sich die Frage, wie sich eine nebenberufliche oder ein zusätzlicher Teilzeitjob auf die Lohnsteuer bzw Einkommensteuer auswirkt. Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer der unselbstständig Erwerbstätigen (vulgo Dienstnehmer, Arbeiter, Angestellten). Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn das gesamte Einkommen eines Jahres bekannt ist, da zusätzliche Einkommen immer mit dem Spitzensteuersatz (Steuerprogression) eines Jahres versteuert werden.

Beispiel:
>> das bisherige Steuerpflichtige Einkommen ist € 27.00,00
>> der Spitzensteuersatz ist somit 35 %
>> die Grenze für die nächste Einkommensstufe ist € 31.000,00
>> es werden also € 4.000,00 noch mit 35 % versteuert
>> das darüber liegende Einkommen (Gesamteinkommen größer € 31.000,00) wird daher mit 42 % (nächste Progressionsstufe) versteuert

Bei Nebeneinkommen muss man mit einer hohen Einkommensteuer und mit Sozialversicherungsbeiträgen von ca. 18,5 % rechnen. Ob es sich rechnet ist eine persönliche Abwägung, ob das erzielbare Nettoeinkommen, den Zeitaufwand rechtfertigt.

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