ABLAUF UND FRISTEN
Fristen Übermittlung Unterlagen/Steuererklärungen
UNTERLAGEN FÜR STEUERERKLÄRUNGEN
Da Sie von einem Steuerberater vertreten werden, gelten zur Abgabe der Erklärungen beim Finanzamt andere Fristen, als im Gesetz vorgesehen.
Um eine rechtzeitige Fertigstellung der Arbeiten zu gewährleisten ist die Übersendung der Unterlagen Ihrerseits bis 31. März des Folgejahres notwendig.
Sollten wir, die vom Finanzamt gesetzten Fristen nicht einhalten, würden für uns wieder für alle vertretenen Klienten die gesetzlichen Fristen gelten. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich auf die rechtzeitige Übermittlung drängen muss und gegebenenfalls auch Mahnungen versenden werde. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kein Steuerberater, mit und ohne Dienstverhältnis
30 . Juni des Folgejahres! z.B.: Erklärungen + Bilanz o. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2018 --> Frist: 30. 6. 2019
Mit Steuerberater, mit und ohne Dienstverhältnis
Wir Steuerberater sind verpflichtet alle unsere vertretenen Fälle bis zu folgenden Fristen bei den Finanzämtern einzureichen:
- bis 31.10. laufendes Jahr: 20 % der vertretenen Fälle je Finanzamt
- bis 30.11.laufendes Jahr: 40 % der vertretenen Fälle je Finanzamt
- bis 31.01. nächstes Jahr: 60 % der vertretenen Fälle je Finanzamt
- bis 28.02. nächstes Jahr: 80 % der vertretenen Fälle je Finanzamt
- bis 31.03. nächstes Jahr: 100 % der vertretenen Fälle je Finanzamt
Die Auswahl bleibt mir überlassen, wobei ich versuche jene Fälle bei denen eine Nachzahlung zu erwarten sein wird früher zu erstellen (Verzinsung der Nachzahlung durch das Finanzamt), als jene mit einem Guthaben. Da im Frühjahr und Sommer der Betreuungsaufwand meistens geringer ist, müssen die Jahresabschlüsse unbedingt in dieser Zeit fertiggestellt werden. Daher bitte wir um die Übersendung der Unterlagen bis spätestens 30. April des Folgejahres - je früher desto besser.
In den letzten Jahren ist auch zu bedenken, dass die Banken (Basel II) die Jahresabschlüsse so rasch als möglich haben wollen - - manchmal hat man den Eindruck: am liebsten bereits am 1. Jänner des Folgejahres.
Sollte Ihnen die Einhaltung eines Termins einmal nicht möglich sein, rufen Sie bitte an, eine Lösung lässt sich sicher finden. Bitte bedenken Sie, dass die fristgerechte Erledigung auch in Ihrem Interesse ist, da sich vor allem das Finanzamt bei laufenden Fristüberschreitungen strikt an den Gesetzen orientiert und sogar bei einmaliger Fristüberschreitung sofort Zwangsstrafen verhängt und Banken Probleme bei bestehenden Krediten oder neuen Darlehen bereiten können.
ABLAUF ERSTELLUNG STEUERERKLÄRUNGEN
Ungefähr Ende Februar des Folgejahres erhalten Sie eine Liste der sonst noch benötigten Unterlagen und Informationen. Sie brauchen uns keine Belege senden oder hochladen (außer sie sind in der Ende Februar versandten Anforderungsliste angeführt). Das Erfassungsfile oder den Export der Fremdbuchhaltung (falls Sie die Buchhaltung selbst erstellen), brauchen wir bis spätestens 31. März des Folgejahres.
Zuerst kontrollieren wir, die erhaltene Unterlagen auf augenscheinlich fehlende Belege und informieren uns im Vorjahresakt über Besonderheiten beim Kunden. Danach beginnen wir mit der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Wir gehen Schritt für Schritt unsere Checkliste (inkl. Vermerke über zu beachtende kundenspezifische Fakten aus dem Vorjahr) durch und kontrollieren jedes Konto auf den korrekten Saldo. Dies erfolgt bei Forderungen und Verbindlichkeiten durch den Check der Höhe des Saldos (im Regelfall ist/sind immer nur die Buchungen des letzten Monats offen. Zusätzlich wird die Zahlung des offenen Saldos im Folgejahr kontrolliert.
Bei Aufwands- und Ertragskonten erfolgt ein Saldenvergleich mit dem Vorjahr und ob alle Zahlungen enthalten sind (z.B: 12x die Miete). Danach werden steueroptimale Buchungen untersucht und deren Auswirkungen simuliert. Zusätzlich werden die sonstigen gesetzlichen Vorschriften zur Bilanzierung (z.B: Sonderbestimmungen bei GmbH's) berücksichtigt.
Zur Endkontrolle wird jeder Jahresabschluss nochmals durch den Steuerberater auf die steueroptimale Gestaltung und Plausibilität kontrolliert. Danach erfolgt der Versand zur Kontrolle durch den Kunden und Retournierung mit der Unterschrift (Post oder Handysignatur).
Nachdem wir den Jahresabschluss und die Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht haben wird ein Bescheid erstellt. Wir kontrollieren den Bescheid auf Abweichungen und informieren Sie darüber. Bei Unterschiede zu den Steuererklärungen schätzen wir den Erfolg der Beschwerde ein und machen Ihnen Vorschläge über die Sinnhaftigkeit der Bekämpfung (Kosten-Nutzen-Rechnung)