Frist Übermittlung Unterlagen für Vorhalte - Online Steuerberater Grabmann: kompetent | transparent | fair

Direkt zum Seiteninhalt
ABLAUF UND FRISTEN
Fristen Übermittlung Unterlagen Vorhalte
FRISTEN VORHALTE
Bei einem Vorhalt werden einige, wenige Unklarheiten des Finanzamtes abgefragt; es handelt sich um keine Betriebsprüfung. Die Beantwortung erfolgt im Regelfall schriftlich per Eingabe in FinanzOnline und ist in den letzten Jahren bei vielen Steuerpflichtigen zur Regel geworden, vor allem wenn
  • es (Gewinn)Entnahmen bei GmbHs gibt
  • fehlende Entnahmen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (KG, OG) vorliegen
  • Übertragungen oder Verkäufe von Immobilien zu verzeichnen waren
  • Ausgaben für Fremdleistungen in den Steuererklärungen aufscheinen
  • Kontrollmitteilungen bei bestimmten Berufsgruppen dem Finanzamt vorliegen
  • um die Ausgaben bei der Aufgabe/Auflösung eines Unternehmens im Detail auf Rechtmäßigkeit zu klären
  • große Umsatzsteuerguthaben oder -nachzahlungen zu verzeichnen sind
  • Fragen bei der Beendigung einer Tätigkeit (Betriebsaufgabe) auftreten

Bei Nichtbeantwortung dieser Anfrage werden entweder Ausgaben nicht anerkannt oder Einnahmen höher angesetzt als erklärt. In beiden Fällen käme es zu einer Erhöhung der Steuerbasis. Ich gebe auch zu bedenken, dass die Nichtanerkennung in diesem Jahr  automatisch auch die Nichtanerkennung in den Folgejahren nach sich ziehen könnte.

Die Behörden gewähren zur Beantwortung von Fragen (Vorhalt, Anfragen, ...) eine Frist von 14 Tagen, in letzter Zeit immer öfter von 4 Wochen. Ich bitte Sie daher, Anfragen meinerseits zur Fragenbeantwortung ans Finanzamt immer prompt zu erledigen, da die Beschaffung der gewünschten Informationen erfahrungsgemäß immer einige Zeit in Anspruch nimmt. Durch die elektronische Einreichung der Steuererklärungen in fix vordefinierten Positionen, können Abweichungen nicht mehr beim Jahresabschluss als Beilage mitgesandt werden. Gesondert übermittelte Beilagen passen nicht ins System und werden fast immer so abgelegt, dass diese bei Fragen seitens des Finanzamtes dem Referenten nicht zur Verfügung stehen. Deshalb haben die Anfragen des Finanzamtes in letzter Zeit stark zugenommen.
 
GRABMANN & Partner
Steuerberatungs GmbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
 Öffnungszeiten
  Montag - Donnerstag :  08:00 - 16:30
  Freitag:                            08:30 - 13:00
  Samstag - Sonntag :     geschlossen

Zurück zum Seiteninhalt