ZAHLUNGEN
Zahlungsfristen Gemeinde
ZAHLUNGSFRISTEN GEMEINDE
Bei Zahlungen an die Gemeinde muss die Frist immer genau eingehalten werden, da sonst Säumnis- und Verspätungszuschläge drohen
Die Beiträge zur Gemeinde sind Selbstbemessungsabgaben. Diese sind vom Unternehmer selbst zu berechnen und ohne Aufforderung oder Vorschreibung zu bezahlen. Bei einem Guthaben muss eine Meldung mit der Betrag, dieBeitragsnummer und der Zeitraum gemacht werden. Wenn die Zahlung nicht möglich ist, muss eine Stundung oder Ratenansuchen vereinbart werden.
Es handelt sich um die Lohnabgaben:
- Kommunalsteuer: fällig am 15. des Folgemonats (Beispiel: 15. März für den Monat Februar)
- Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) in Wien: fällig am 15. des Folgemonats (Beispiel: 15. März für den Monat Februar)
- Ortstaxe (Wien) oder Kurtaxe (übrige Bundesländer bei Beherbergungsbetrieben: fällig am 15. des übernächsten Monats (Beispiel: 15. März für den Monat Jänner)
- Tourismusabgabe in den übrigen Bundesländern:
- Abgabenerklärung für das Vorjahr an die Gemeinde
- unterschiedlich nach Bundesland