FAQ Zahlungsfristen Gesundheitskassa - Online Steuerberater Grabmann: kompetent | transparent | fair

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ZAHLUNGEN
Zahlungsfristen Gesundheitskassa
ZAHLUNGSFRISTEN GESUNDHEITSKASSA
Bei Zahlungen an die Gesundheitskassa (früher Gebietskrankenkassa) muss die Frist immer genauestens eingehalten werden. Die Gesundheitskassa ist berühmt dafür bei Zahlungsverzögerungen sehr rasch zu mahnen und vor allem sehr rasch einen Konkursantrag zu stellen. Dabei wird keine Rücksicht darauf geNommen, warum keine Zahlung erfolgt ist.

Ich empfehle unbedingt eine Einzugsermächtigung (Lastschrift) zu erteilen, damit aus einem Vergessen keine dramatischen Konsequenzen entstehen!

Die Beiträge zur Gesundheitskassa sind Selbstbemessungsabgaben. Diese sind vom Unternehmer selbst zu berechnen und ohne Aufforderung oder Vorschreibung zu bezahlen. Bei einem Guthaben oder wenn die Zahlung nicht möglich ist, muss unverzüglich eine Stundung oder Ratenansuchen vereinbart werden.

Die Beitäge sind am 15. des Folgemonats zur Zahlung fällig. Beispiel:
- 15. März für den Monat Februar
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