FAQ Zahlungsfristen Sozialversicherung - Online Steuerberater Grabmann: kompetent | transparent | fair

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ZAHLUNGEN
Zahlungsfristen Sozialversicherung
ZAHLUNGSFRISTEN GESUNDHEITSKASSA
Bei Zahlungen an die Sozialversicherung muss die Frist immer genau eingehalten werden. Auch die Sozialversicherung wird bei Zahlungsverzögerungen sehr rasch mahnen und auch nach nur einer Mahnung eine Klage einbringen. Dadurch ist auch ein Konkursantrag sehr rasch möglich. Dabei wird keine Rücksicht darauf genommen, warum keine Zahlung erfolgt ist.

Ab der ersten Mahnung werden Verzugszinsen und Spesen verrechnet.

Ich empfehle eine Einzugsermächtigung (Lastschrift) zu erteilen, damit aus einem Vergessen keine dramatischen Konsequenzen entstehen!

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden quartalsweise vorgeschrieben und beinhalten neben der Vorauszahlung für das laufende Jahr auch die Nachzahlung für abgeschlossene Vorjahre (sobald ein Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vorliegt). Wenn die Zahlung nicht möglich ist, muss unverzüglich eine Stundung oder Ratenansuchen vereinbart werden.

Die quartalsweise Vorauszahlung sind fällig am:
- 28. Februar für das 1. Quartal
- 31. Mai für das 2. Quartal
- 31. August für das 3. Quartal
- 30. November für das 4. Quartal
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